03.10.2023 Dülmener Bürgertreff mit der Rollenden Waldschule

Mitteilungen der Obersten Jagdbehörde "Beschilderung bei Bewegungsjagden" & "REACH Verordnung: Definition Feuchtgebiete und Zuständigkeiten" (Bleifreie Munition)

Hallo Zusammen,

 

die Oberste Jagdbehörde (MLuV) hat eine Mitteilung zu den Themen „Beschilderung bei Bewegungsjagden“ inkl. Treibjagden auf Niederwild und „REACH Verordnung: Definition Feuchtgebiete und Zuständigkeiten“ (Bleifreie Munition) an die Unteren Jagdbehörden heraus gegeben. Nachstehend die betreffenden Artikel zu den Themen:

 

 

  • Hier ist es angeraten die entsprechenden Bauhöfe „freundlich“ um Rat zu bitten.

  • Hier sei drauf hingewiesen, dass im Umkreis von 100m nur bleifreie Munition zu verwenden ist; es darf offiziell nicht einmal bleihaltige Munition mitgeführt werden.
  • Ein weiterer Hinweis, dem Jagdleiter obliegt es (wie schon bisher an und über Gewässern), auf das Verbot hinzuweisen und ggfs. ein Bestätigung einzuholen.

Freundliche Grüße und Waidmannsheil

Werner Baumeister

 

 

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