Hallo Zusammen,
die Oberste Jagdbehörde (MLuV) hat eine Mitteilung zu den Themen „Beschilderung bei Bewegungsjagden“ inkl. Treibjagden auf Niederwild und „REACH Verordnung: Definition Feuchtgebiete und Zuständigkeiten“ (Bleifreie Munition) an die Unteren Jagdbehörden heraus gegeben. Nachstehend die betreffenden Artikel zu den Themen:
- Hier ist es angeraten die entsprechenden Bauhöfe „freundlich“ um Rat zu bitten.
- Hier sei drauf hingewiesen, dass im Umkreis von 100m nur bleifreie Munition zu verwenden ist; es darf offiziell nicht einmal bleihaltige Munition mitgeführt werden.
- Ein weiterer Hinweis, dem Jagdleiter obliegt es (wie schon bisher an und über Gewässern), auf das Verbot hinzuweisen und ggfs. ein Bestätigung einzuholen.
Freundliche Grüße und Waidmannsheil
Werner Baumeister